FAQ-Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich dem Verein beitreten?

Ihr Kind wendet sich in der Schule an Herrn Redecker. Er hat entsprechende Formulare vorrätig. Oder Sie holen sich die Beitrittserklärung zum Download von der Homepage.

 

Wo finde ich den richtigen Ansprechpartner für meine Fragen?

Die Mitglieder des Vorstands helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wer ist schulseitig zuständig für die Schließfächer?

Herr Sonnemann kümmert sich um die Mietverträge und die Ausgabe bzw. Rücknahme der Schlüssel.

 

Wer ist zuständig für die Beitragszahlungen?

Die jährlich mindestens einmal zusammenkommende Mitgliederversammlung (§ 10 der Satzung) setzt die Höhe des Beitrags fest. Sie bestimmen Ihren persönlichen Jahresbeitrag von mindestens Euro 13,- selbst und bezahlen ihn als Überweisung oder im Lastschriftverfahren.

 

Wer darf Anträge für Förderungen stellen?

Jedes Mitglied des Vereins der Freunde hat das Recht, Anträge zu stellen. Sie können jederzeit gestellt werden und sollten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung zur Abstimmung schriftlich vorliegen.

 

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Die Palette der Förderprojekte  ist breit.  Sie reicht von Lern- und Lehrmitteln für die einzelnen Schulfächer, Einrichtungen im Sozialbereich, kulturellen Vorhaben bis hin zu Arbeitsgemeinschaften an der Schule.

 

Wann findet die Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) statt?

Die Jahreshauptversammlung findet im Frühjahr statt. Der genaue Termin wird Ihnen frühzeitig auf der Seite  "Aktuelles" der Homepage des Vereins bekannt gegeben.